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Legalzession Logo #42000 == Vorbereitung und Planung == === 29. Mai 2009 === Diese Seite angelegt. -- Achates Boom-De-Yada! 09:59, 29. Mai 2009 (CEST) === 3. Juni 2009 === Die Jugendbildungsstätte bittet mich darauf hinzuweisen, dass es nicht genügend Einzelzimmer gibt. Aber einige von uns sind ja einiges gewohnt, von daher … -- Achates Boom-De-Yada! 16:15, 3. Jun. 20...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Legalzession

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Legalzession Logo #42000[Deutschland] - Die Legalzession (lat. cessio legis) ist ein zivilrechtliches Institut, das den Übergang einer Forderung kraft Gesetzes bestimmt, ohne dass es hierzu eines besonderen Rechtsgeschäfts bedarf. Im Unterschied zur Abtretung ({§|398|bgb|juris} BGB) als Rechtsgeschäft tritt der neue Gläubiger (Zessionar) auto...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Legalzession_(Deutschland)

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Legalzession Logo #40204Für bestimmte Bereiche ordnet das Gesetz ausdrücklich an, das auch ohne Vereinbarung ein bestimmtes Recht auf den Erwerber übergeht. Dann erwirbt der Erwerber nicht nur das 'eigentliche' Recht, sondern auch noch eine damit verbundene Sicherheit. Besteht beispielsweise eine Forderung und ist diese mit einer Hypothek gesichert und 'verkauft' der F...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

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Legalzession Logo #42834Mit Legalzession bezeichnet man einen Forderungsuebergang kraft Gesetzes. Eine Legalzession sieht das Gesetz vor, wenn ein Dritter auf eine Schuld zahlt, für die er nicht haftet oder für die ein anderer vorrangig haftet und dieser andere durch die Zahlung nicht frei werden soll. Beispiel: A leiht bei C 10.000,- Euro. D verbürgt sich selbstschuld...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/legalzession.php
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