
Als Legaldefinition bezeichnet man die Definition eines Rechtsbegriffs in einem Gesetz. Dabei legt der Gesetzgeber in einer bestimmten Rechtsvorschrift selbst durch Definition im Gesetzestext fest, wie ein unbestimmter Rechtsbegriff zu verstehen ist. == Inhalt und Umfang == Umfang und Inhalt werden dabei für die Zwecke des Gesetzes, in welchem di...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Legaldefinition

ist die von einem Gesetz gegebene Inhaltsbestimmung eines Rechtswortes.Ebel, F., Über Legaldefinitionen, 1974
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Legaldefinition, Erläuterung eines Rechtsbegriffs durch das Gesetz selbst.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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