
siehe Landeshauptmann .
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https://austria-forum.org//af/AEIOU/Landmarschall

Als Landmarschall (oder Landtagsmarschall) bezeichnete man in einigen landständischen Verfassungen den Parlamentspräsidenten, der zu Beginn des Landtags aus dessen Mitte gewählt oder vom Herrscher ernannt wurde. Der Begriff ist seit 1383 für Livland und seit 1358 für Österreich urkundlich belegt. Landmarschälle gab es unter anderem in Meckl...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Landmarschall
[Schweden] - Der Landmarschall (schwedisch: Lantmarskalk) in Schweden war der Vorsitzende des Ritterhauses, der Vertretung des Adels in dem von 1668 bis 1865 aus den vier Kammern der vier Stände (Adel, Priester, Bürger und Bauern) bestehenden Ständereichstag und somit gleichzeitig auch Präsident des Ständereichstags. D...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Landmarschall_(Schweden)
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Landmarschall, des -es, plur. die -schälle, der Marschall eines Landes, d. i. einer Provinz, ein vornehmer Landesbeamter, der, wenn er diese Würde erblich besitzet, Erblandmarschall genannt wird, und wenn ein Hof mehrere Provinzen besitzet, von dem Hofmarschalle noch verschieben ist. Da...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_7_0_290

Landmarschall (Landtagsmarschall), in ältern landständischen Verfassungen und noch jetzt in Mecklenburg Titel des bei Beginn des Landtags aus dessen Mitte gewählten Präsidenten; auch ständisches Erbamt (Erblandmarschall) in manchen preußischen Provinzen, mit welchem jedoch eigentliche Amtsfunktionen nicht verbunden sind. In Österreich heißt...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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