
Von landesverräterischer Agententätigkeit (§ 98 StGB) spricht man, wenn jemand versucht für eine fremde Macht Staatsgeheimnisse zu erlangen oder Staatsgeheimnisse dieser mitteilt. Von geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 StGB) spricht man, wenn die Tat sich nicht auf Staatsgeheimnisse sondern auf andere Tatsachen, Gegenstände oder Erken...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/landesverraeterischeagententaetigkeit.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.