[Achtung: Schreibweise von 1811] Königlich, -er, -ste, adj. et adv. 1) Einem Könige ähnlich, gemäß. Einen königlichen Staat führen. Königlich leben Ein königliches Geschenk Freund, weiser Herzen Glück ist mehr als königlich, Haged 2) Einem Könige gehörig, von demselben herkommend, in dessen Würde gegründet; oh...
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Diese Bezeichnung kommt meist in Verbindung mit einer durch einen König authorisierte Institution bzw. Behörde vor (dänisch: kongelig, englisch und französisch: royal, italienisch: reale, niederländisch: koninklijk, portugiesisch und spanisch: real).
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