[Achtung: Schreibweise von 1811] Kränken, verb. reg. welches das Activum des vorigen ist, aber in einem größern Umfange der Bedeutung vorkommt. 1) Für schwächen; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung. Si kan sendes truren krenken, Markgr. Heinr. von Meißen. Mit gab chrenkchen, bestechen, Hagen. im Chron. Der mir al...
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(Text von 1910) Kränken 1). Schmerzen 2). Schmerzen gebraucht man von äußerer, wie von innerer Empfindung, kränken (vgl. Art. 284) gegenwärtig nur noch von innerer. Schmerzen bezeichnet jedes merklich unangenehme Gefühl, das durch irgend eine Ursache erregt wird, kränken
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(Text von 1910) Beleidigen
1). Beeinträchtigen
2). Kränken
3). Beeinträchtigen (eig. jemandem
Eintrag tun) drückt bloß den Eingriff in die Rechte eines andern aus,
beleidigen und
kränken aber verbinden damit zugleich noch die Bedeutung, daß dem andern durch diesen Eingriff Schmerz...
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