
Krankenhilfe, Hilfe bei Krankheit, Hilfeart der Sozialhilfe, die den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nachgebildet ist und Kranken gewährt wird, die nicht krankenversichert sind (§ 48 SGB XII).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Kranken/hilfe Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Krankheitsfall ( § 182 RVO); umfasst ärztliche Behandlung, Versorgung mit Arzneien u. †“ begrenzt †“ mit Heilmitteln.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42249

Die Krankenhilfe ist die umfangreichste Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung. Als Krankenpflege umfasst die Krankenhilfe die für die Patienten kostenlose Inanspruchnahme von Kassenärzten, Kassenzahnärzten, Krankenhausbehandlung und die bis auf eine Rezeptgebühr †“ ebenfalls kostenlose Beschaffung von Medikamenten, o...
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/k/krankenhilfe.php

eine Leistung der Sozialhilfe nach Sozialgesetzbuch XII, umfasst u. a. ärztliche, zahnärztliche und Krankenhausbehandlung, Versorgung mit Arznei-, Verbandsmitteln und Zahnersatz.
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https://www.wissen.de//lexikon/krankenhilfe
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