
Konträr (v. frz.: contraire „gegensätzlich“) bezeichnet etwas Entgegengesetztes, Widerstreitendes. Konträre Begriffe und konträre Urteile sind einander entgegengesetzte Begriffe und Urteile der Art, dass zwischen ihnen Abstufungen bestehen. Schließen sie einander aus, so sind es kontradiktorische Begriffe. Durch die Nichtsetzung des einen...
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Entgegengesetzt
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(contrary). siehe Bedeutungsbeziehungen, logische .
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40199

konträr , entgegengesetzt, gegenteilig, z. B. »gut« und »böse«; Logik: Gegensatz.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

konträr
En: contrary entgegengesetzt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42249

Konträr (franz. contraire), entgegengesetzt, widerstreitend; konträre Begriffe und konträre Urteile, einander ausschließende Begriffe und Urteile der Art, daß durch die Setzung des einen die Nichtsetzung des andern, keineswegs aber durch die Nichtsetzung des einen die Setzung des andern bedingt ist, z. B. Grünes und Rotes (denn was rot ist, k...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

gegensätzlich.
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https://www.wissen.de//lexikon/kontraer
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