
Attribut einer Sache oder von etwas Abstraktem, das eine Schlussfolgerung (Konklusion) zulässt. Z.B. das Vorliegen bestimmter Tatsachen kann die Schlussfolgerung erlauben. Bestimmtes Verhalten kann z.B. (rechtlich relevant) konkludent sein.
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https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=K&id=27920&page=1

Attribut einer Sache oder von etwas Abstraktem, das eine Schlussfolgerung (Konklusion) zu lässt. Z.B. das Vorliegen bestimmter Tatsachen kann die Schlussfolgerung erlauben. Bestimmtes Verhalten kann z.B. (rechtlich relevant) konkludent sein.
Gefunden auf
https://www.elektroniknet.de/lexikon/?s=2&k=K&id=27920&page=1

(lat.) 'schlüssig'. Ein konkludentes Verhalten liegt dann vor, wenn für jeden ersichtlich ist, dass der andere ein Verhalten will, ohne es ausdrücklich zu sagen. Beispiel Supermarkt. Indem der Käufer seine Ware auf das Förderband der Kasse legt, zeigt er schlüssig (konkludent), dass er einen Kaufvertrag abschließen will.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

konkludẹnt, eine Konklusion zulassend, schlüssig. - konkludieren, einen Schluss aus etwas ziehen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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