[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Kaufmannschaft, plur. die -en. 1) Die sämmtlichen Kauf- und Handelsleute eines Ortes als ein Ganzes betrachtet, so wohl in weiterer Bedeutung, als auch in engerer und in dieser letztern zum Unterschiede von der Kramerinnung. Im Oberdeutschen gebraucht man es auch von einzelnen Kaufleute....
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Kaufmannschaft , die Vereinigung der sämtlichen Kauf- und Handelsleute eines Ortes. In frühern Zeiten waren nicht selten an die Angehörigkeit zu dieser Körperschaft gewisse Rechte geknüpft, das Recht, überhaupt oder in gewissen Waren Handel zu treiben, das Recht der Wechselfähigkeit etc. Die Kaufmannschaften glichen daher den geschlossenen Z...
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