
(lat.) ist seit dem 12. Jh. eine Bezeichnung für das (lat.) ius (N.) canonicum und das (lat.) ius (N.) civile. Beide Rechte lehrt vielleicht als erster Bazianus (1197) in Bologna. Seit der Neuzeit betrifft das juristische Studium regelmäßig beide Rechte (- [lat.] doctor [M.] iuris utriusque).Trusen, W., Anfänge des gelehrten Rechts in Deutschla...
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