
Interẹssenverbände, freiwillige Zusammenschlüsse von Personen, Körperschaften, juristischen Personen, um die (gleich gerichteten oder ähnlichen) Belange ihrer Mitglieder zu regeln und zu vertreten. Zu den Interessenverbänden gehören besonders die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, ferne...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

freiwillige Vereinigungen gleichgesinnter Mitglieder, um gemeinsame Belange zu bearbeiten und gemeinsame Interessen durchzusetzen; Träger können (juristische) Personen oder Körperschaften sein. Vor allem Verbände der Wirtschaft (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) versuchen über Lobbyarbeit ihren Einfluss auf die Politik geltend zu machen...
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https://www.wissen.de//lexikon/interessenverbaende
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