
(lat. im Vermögen) haben ist im klassischen römischen Recht eine Bezeichnung für den Schutz durch den Prätor gegen einen Dritten. Wer eine handgreifbare Sache (lat. [F.] res mancipi) ohne den Formalakt der Manzipation erhält und i. b. hat, erlangt prätorisches Eigentum. Im spätantiken römischen Recht wird die Unterscheidung zwischen zivilem...
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