Imploránt (lat.), in der Exekutionsinstanz Bezeichnung für denjenigen, welcher den Antrag auf gerichtliche Hilfe (Imploration) stellt; der Gegner desselben heißt Implorat (s. Zwangsvollstreckung); auch s. v. w. Impetrant. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html