I. ist eine politik- und verwaltungswissenschaftliche Bezeichnung für den Prozess der inhaltlichen Umsetzung von Gesetzen, Verordnungen etc. in konkrete Tatsachen und materielle Leistungen. Die I. politischer, meist parlamentarischer Entscheidungen ist in erster Linie eine Aufgabe der verschiedenen Ebenen staatlicher, kommunaler etc. Verwaltung. Gefunden auf https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/
Integration zusätzlicher Funktionen in vorhandene Anwendungen. Auch als Bezeichnung für das Installieren weiterer Software verstanden. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40025