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Hinterlistiger Überfall Bedeutung
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hinterlistiger Überfall
Hinterlistig ist ein Überfall, wenn der Täter planmäßig die Verletzungsabsicht verbirgt um dem Opfer die Verteidigung zu erschweren (BGH NStZ 92, 490).
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/hinterlistigerueberfall.php
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