[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Kriegssteuer, plur. die -n. 1) Diejenige Steuer, welche die Unterthanen eines Staates zur Bestreitung der Kriegskosten entrichten; ehedem die Heersteuer, das Heergeld, Reisegeld. 2) Diejenige Steuer, welche feindlichen Unterthanen im Kriege aufgelegt wird, und von welcher die Brandschatzu... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_2_2580