[Achtung: Schreibweise von 1811] Herrisch, adj. et adv. 1) S. das vorige. 2) Einem Herren gleich oder ähnlich, doch nur im verächtlichen Verstande, geneigt, andern ohne Fug und Recht, ingleichen mit einem üblen Anstande zu befehlen, und in dieser Gemüthsart gegründet. Eine herrische Stimme Ein Trog, der herrisch droht, ...
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(Text von 1910) Gebieterisch 1). Herrisch 2). Gebieterisch weist auf die Macht hin, die jemand über andere hat, herrisch auf das Recht. Gebieterisch ist in günstiger, wie in ungünstiger Bedeutung in Gebrauch, herrisch nur in ungünstiger (die günstige Bedeutung von
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