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Hausmacht

Hausmacht Logo #42000 Als Hausmacht bezeichnet man den erblichen territorialen Besitz eines Adelsgeschlechts in einem feudalistischen Staatsgebilde. Sie gründet sich vor allem auf die aus diesen Besitzungen zufließenden Steuern und Abgaben, sowie der von den Vasallen, in Deutschland vor allem Ministerialen, geleisteten Heerfolge. Zu besonderer Bedeutung kam die Hausm...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Hausmacht

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Hausmacht Logo #42134Hausmacht, im Mittelalter zunächst der erbliche Besitz des Königsgeschlechts; im Investiturstreit (11./12. Jahrhundert) kamen im Heiligen Römischen Reich die noch nicht an die Kirche übertragenen Reste des Reichsguts hinzu. Zuerst gelang den Staufern Friedrich I. Barbarossa und Heinrich VI. der Aufb...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Hausmacht Logo #42173Hausmacht. In Deutschland konnten sich im SMA., nachdem Regalien und Reichsgut zum großen Teil in die Zuständigkeit weltl. und geistl. Fürsten gelangt waren, Könige nur dann durchsetzen, wenn sie ihre Macht auf bedeutendes erbliches Hausgut in Form von Territorien stützen konnten. Besonders er...
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/

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Hausmacht Logo #42871der Erbbesitz eines regierenden Fürstenhauses. Die Größe der Hausmacht bestimmte seit dem Spätmittelalter den Rang und die Bedeutung des Königs, da das Reichsgut zunehmend den Territorialstaaten anheim gefallen war. Besonders erfolgreich war die auf Vermehrung der Hausmacht gerichtete Politik (Hausmachtpolitik) der Habsburger und der Hoh...
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/hausmacht
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