[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Handkauf, des -es, plur. inus. 1) Der Verkauf einer Waare aus freyer Hand, oder nach der Hand, d. i. nach muthmaßlicher Bestimmung ihres Gewichtes, oder ihres Maßes; im Gegensatze des...
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Hierbei handelte es sich um einen Barkauf, bei dem der Austausch von Ware und Geld sofort vollzogen wird, beispielsweise im Supermarkt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

Handkauf, Barkauf, bei dem die Ware sofort gegen Geld getauscht wird.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Von einem Handkauf spricht man bei einem Kaufvertrag, bei dem Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft in einem tatsächlichen Vorgang zusammenfallen. Der Gegenbegriff ist der Verpflichtungskauf, bei dem diese beiden Geschäfte tatsächlich auseinanderfallen. Für die rechtliche Bewertung macht diese Differenzierung keinen Unterschied. In beiden FÃ...
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https://www.lexexakt.de/glossar/handkauf.php
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