[Achtung: Schreibweise von 1811] Gütig, -er, -ste, adj. et adv. 1) Güte habend, oder besitzen, d. i. geneigt und bereit, in seinem Vertragen gegen andere jederzeit ihr Bestes zu suchen und zu befördern, und in dieser Besinnung...
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(Text von 1910) Gut
1). Gütig
2). Gut (Gegens.
böse, schlecht) ist, wer die allgemeinen Pflichten oder die Pflichten seines Standes beobachtet. Der ist ein
guter Mensch, der die sittlichen Gesetze beobachtet; der ist ein
guter Vater, der die Pflichten gegen ...
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