
gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft, auf Dauer angelegtes Zusammenleben von gleichgeschlechtlichen Partnern. Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften stehen nicht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes (Artikel 6, Schutz von Ehe und Familie). Durch eine Entschließung der EU zur Gleichb...
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