
= durch Anschlagen der Schiffsglocke anzeigen, wie viele halbe Stunden seit Beginn der Wache vergangen sind, 8 Glas entspricht 4 Stunden seit Wachbeginn und damit Wachende ( 1 Glas = eine halbe Stunde seit Wachbeginn (einfacher Schlag); 2 Glas = eine Stunde seit Wachbeginn (ein Doppelschlag) usw. bis 8 Glas (vier Doppelschläge). Der Nam...
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Bekanntgabe der Uhrzeit mit der Schiffsglocke, ab 08.00 Uhr jede halbe Stunde ein Einzelschlag und bei jeder vollen Stunde ein Doppelschlag; nach einer Wache von 4 Stunden - in diesem Falle 12.00 Uhr - wird achtmal geglast
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Läuten mit der Schiffsglocke zur Angabe der Uhrzeit:
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das Anschlagen der Schiffsglocke während der Seewachen als Zeitmaß. Jeder Einzelschlag zählt ein halbe Stunde, jeder Doppelschlag ein volle Stunde, beginnend beim jeweiligen Wachwechsel um 00.00, 04.00, 08.00 Uhr usw. Das Glasenschlagen hat seinen Urspung in der Segelschifffahrt, als das Stundenglas, eine Sanduhr, als Zeitmaß diente.
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