[Achtung: Schreibweise von 1811] Gewähren, verb. reg. act. von den veralteten Zeitwörtern wahren und währen. 1) Bescheinigen, die Wahrheit einer Sache bezeugen; in welcher Bedeutung es doch nur noch im Bergbaue in den Zusammensetzungen abgewäh... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1877