
ist der wohl seit dem 14. Jh. an einzelnen Gerichten zur Aufzeichnung von Rechtshandlungen bestellte besondere Schreiber. Seine Rechtskenntnisse sind vielfach denen des ungelehrten Richters und der ungelehrten Schöffen überlegen. 1923- 7 wird im Deutschen Reich die Amtsbezeichnung G. durch Urkundsbeamter ersetzt.Kroeschell, DRG 2; Battenberg, F.,...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Gerichtsschreiber, des -s, plur. ut nom. sing der Schreiber in einem Gerichte, welcher am häufigsten Actuarius genannt wird In großen Gerichten hat man beyde, da denn der Gerichtsschreiber dem Actuario untergeo...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1451

Gerichtsschreiber, Kulturgeschichte: andere Bezeichnung für mit Notarfunktionen ausgestatteter Schreiber eines Amtsgerichts. Er wurde unterstützt vom Amtscopist, der die gerichtlichen Urkunden ausfertigte. Der Begriff ist verschiedentlich in historischen Quellen zu finden. Die Kenntnis seiner Bedeut...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Gerichtsschreiber (Gerichtssekretär, lat. Actuarius, franz. Greffier, engl. Clerk), Gerichtsbeamter, welchem die Aufnahme der gerichtlichen Verhandlungen und die Sammlung und Aufbewahrung der Gerichtsakten obliegt. Die Justizgesetzgebung des Deutschen Reichs, welche die vordem zumeist übliche Bezeichnung Aktuar durch den Titel G. ersetzt hat, wei...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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