
Unter Personalunion versteht man die Ausübung verschiedener Ämter oder Funktionen durch dieselbe Person aus in der Person liegenden Gründen (nicht das von dieser Person beherrschte Gesamtgebiet). Von der Personalunion abzugrenzen sind die Realunion und der Doppelhut, bei denen die Ämter und Funktionen selbst verfassungsrechtlich miteinander ve...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Personalunion

ist die (zufällige, seit dem 18. Jh. als solche erkannte) politische Verbindung zweier oder mehrerer monarchischer Staaten unter einem Herrscher (z.B Spanien- Heiliges Römisches Reich [deutscher Nation] 1519-56, Sachsen- Polen 1697-1763, Großbritannien- Hannover 1714-1837, Niederlande- Luxemburg 1815-90, Preußen- Neuenburg 1707-1857). Staatsleh...
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1) P. bezeichnet die Ausübung von zwei (oder mehreren) Ämtern oder Funktionen durch eine Person (z.B. Bundeskanzler und Parteivorsitzender). 2) P. liegt vor, wenn voneinander unabhängige Staaten durch ein gemeinsames Staatsoberhaupt vertreten werden (so bspw. die britische Königin, die auch Staatsoberhaupt von Kanada ist).
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Verbindung zweier Staaten durch die Person eines Herrschers. Im Gegensatz zur Realunion bleibt die Selbstständigkeit der einzelnen Staaten unberührt, wie z.B. bei den Personalunionen von Hannover-Großbritannien (1714-1837), Schweden-Norwegen (1814-1905) und Niederlande-Luxemburg (1815-1819).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40038

Verbindung zweier Staaten durch die Person eines Herrschers. Im Gegensatz zur Realunion bleibt die Selbstständigkeit der einzelnen Staaten unberührt, wie z.B. bei den Personalunionen von Hannover-Großbritannien (1714-1837), Schweden-Norwegen (1814-1905) und Niederlande-Luxemburg (181...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42077

Personal
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Mit Personalunion wird eine durch die Identität des Herrschers hergestellte Verbindung zwischen zwei Staaten bezeichnet. Die Staaten verlieren dabei nicht ihre Selbständigkeit. Gegensatz ist die Realunion.
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https://www.lexexakt.de/glossar/personalunion.php

Personalunion , die vorübergehende thatsächliche Vereinigung mehrerer Länder unter einem und demselben Monarchen, im Gegensatz zur Realunion, bei welcher diese Vereinigung eine verfassungsmäßige und dauernde ist (s. Staat).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

die Verbindung zweier Staaten durch die Person des Monarchen bei sonst fortbestehender staatsrechtlicher Trennung. Derartige Verbindungen beruhen auf der dynastischen Thronfolgeordnung oder auf der in der vorkonstitutionellen Zeit gelegentlich vorgenommenen Wahl eines fremden Monarchen zum eigenen Staatsoberhaupt. Beispiel: Hannover/Großbritannie....
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