[Achtung: Schreibweise von 1811] Gehörig, adj. et adv. was gehöret, oder sich gehöret, in allen Bedeutungen des Zeitwortes. Dieses Haus ist mir gehörig In das Amt gehörig seyn. Die in das Amt gehörigen Unterthanen. Die dazu gehörigen Bedürfnisse. Alle zu unserer Erde geh... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_0_873