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Gefahrübergang

Gefahrübergang Logo #42000 Gefahrübergang ist ein zivilrechtlicher Ausdruck, der im Schuldrecht den Zeitpunkt beschreibt, zu dem das Risiko der Verschlechterung oder des Verlusts der geschuldeten Sache vom Schuldner auf den Gläubiger übergeht. Der Gefahrübergang ist im täglichen Leben vor allem im Kaufrecht von großer Bedeutung. == Rechtslage in Deutschland == Es ist ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Gefahrübergang

Gefahrübergang

Gefahrübergang Logo #40081Der Gefahrübergang ist Bestandteil des Vertrages zwischen Lieferant und Unternehmen. Er regelt den Übergang des Risikos vom Lieferanten auf den Kunden zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort. Dies ist für den Fall eines Verlusts oder einer Verschlechterung der Ware wichtig.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40081

Gefahrübergang

Gefahrübergang Logo #42834Gefahrübergang ist die Bezeichnung für den Zeitpunkt, an dem die Gefahr des zufälligen Untergangs einer Sache (Leistungsgefahr) vom Schuldner auf den Gläubiger übergeht. Besonderes Schuldrecht/Kaufvertrag • Gem. § 446 BGB geht beim Kauf die Gefahr mit Übergabe der verkauften Sache über. • Beim Versendungskauf geht gem. § 447 BGB ...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/gefahruebergang.php
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