[Achtung: Schreibweise von 1811] Fächeln, verb. reg. act. welches das Diminut. von fachen ist. 1) Durch Verursachung eines gelinden Windes abkühlen, mit der vierten Endung der Person, und in der dichterischen Schreibart Sanft und lieblich ist der West, Thal und Aue lächelt, Wenn er an der Flora Fest Ihre Kinder fächelt, ...
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