
Als Funktionalreform bezeichnet man die Übertragung von Aufgaben auf einen anderen Verwaltungsträger, der nicht derselben Verwaltungsebene wie der bisherige Verwaltungsträger angehört. Der Begriff "Funktional-"reform leitet sich insoweit von der Funktion ab, die der Verwaltungsträger oder die Verwaltungsebene im Gesamtgefüge der Träger de.....
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Veränderung der Zuständigkeiten zwischen den Verwaltungsebenen in den Bundesländern, insbesondere Stärkung der unteren Verwaltungsebenen und der Kommunen (Städte und Gemeinden) durch Übertragung zusätzlicher Aufgaben und Befugnisse. Die Funktionalreform wird als zwangsläufige Folge einer Gebietsre...
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