
Durch den Gesetzgeber definiertes Getränk. mind. 25 bis 50 % Fruchtsaftgehalt je Fruchtart, tatsächlich meist mehr enthalten verdünnt mit Wasser ohne Farbstoffe ohne Konservierungsstoffe z. B. Sauerkirsch-Nektar, Apfel-Kirsch-Nektar, Multivitamin-Mehrfruchtne...
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Fruchtnektar, aus Fruchtsaft, Fruchtsaftkonzentrat, Fruchtmark oder konzentriertem Fruchtmark unter Zusatz von Wasser und Zucker hergestelltes Erfrischungsgetränk. Der Saftanteil beträgt je nach Fruchtart 25 bis 50 % und muss auf dem Etikett deklariert sein.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

trinkfertiges Produkt aus Fruchtmuttersaft unter Zusatz von Wasser und Zucker. Bei der Herstellung sind je nach Frucht Mindestfruchtanteile und Mindestsäuregehalte festgelegt.
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