[Achtung: Schreibweise von 1811] Folgen, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort seyn, und in der letzten Bedeutung haben erfordert, nach einer andern Person oder Sache gehen, kommen, oder geschehen. 1. Eigentlich. 1) Dem Raume nach, hinter jemanden hergehen, mit der dritten Endung der Person. Der Leiche folgen. Dem Hofe fo...
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Vb. (track) Allgemein einem Pfad folgen. In der Datenverwaltung dem Informationsfluß mittels eines manuell oder automatisch bedienten Systems folgen. Im Bereich der Datenspeicherung und des Datenabrufs das Verfolgen und Lesen eines Aufnahmekanals auf einer Diskette oder einem Magnetband. Im Bereich der Computergrafik bewirken, daß sich ein Bild.....
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40099

(Text von 1910) Gehorchen 1). Folgen 2). Gehorchen deutet an, daß der Gehorchende aus Erkenntnis seiner Verbindlichkeit dem erklärten Willen eines andern gemäß handele. Man kann aber einem andern folgen, ohne diese Verbindlichkeit zu erkennen. Wer einem andern gehorcht
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