
(lat. [N.]) ist die im klassischen römischen Recht als Straftat erfasste Fälschung, für welche Sulla an der Wende vom 2. zum 1. Jh. eine eigene Untersuchungsbehörde einrichtet.. Lit.: Kroeschell, DRG 2; Mommsen, T., Römisches Strafrecht, 1899, Neudruck 1961; Kunkel, W., Untersuchungen zur Entwicklung des römischen Kriminalverfahrens, 1962
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Lateinisches Wort für `Fälschung`.
Gefunden auf
https://www.phila-lexikon.de/

Falsum (lat.), etwas Falsches, Fälschung (s. d.).
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

etwas Falsches, Fälschung; Irrtum.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/falsum
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