
cognitio (lat. [F.]) ist im römischen Recht das seit Augustus (63 v. Chr. - 14 n. Chr.) das ältere zweigeteilte Verfahren vor Magistrat und ehrenamtlichem Richter ablösende einheitliche Kognitionsverfahren eines einzigen öffentlichen Amtsträgers.. Lit.: Kaser §§ 80, 87; Söllner §§ 14, 15, 16, 18 .
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