
Freiwillige Beiträge sind mindestens in Höhe des Mindestbeitrages zu leisten. Dieser beträgt zur Zeit 79.60 EUR. Selbstständige, die einkommensgerechte Pflichtbeiträge zahlen, müssen ebenfalls mindestens diesen Beitrag zahlen.
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Der Mindestbeitrag zur Rentenversicherung beträgt monatlich seit 1.1.2007 79,60 Euro. Er wird ermittelt, indem 400 Euro mit dem jeweiligen Beitragssatz vervielfältigt werden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42016

Freiwillig Versicherte müssen auch 2009 Beiträge mindestens nach einem monatlichen Entgelt von 400 Euro zahlen. Multipliziert mit dem gültigen Beitragssatz von 19,9 Prozent, ergibt sich ein Mindestbeitrag von monatlich 79,60 Euro. Dieser Wert gilt auch für die neuen Länder. Selbstständig Täti...
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Mindestbeitrag.html
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