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Exkulpation

Exkulpation Logo #42000 Unter der Exkulpation (von lat. culpa, „Schuld“) wird in der Rechtswissenschaft die Schuldbefreiung einer Person verstanden. == Schuldrecht== Im Schuldrecht wird die Exkulpation benutzt, um vermutetes Verschulden zu widerlegen. Dies betrifft im deutschen Zivilrecht etwa die Vorschriften des {§|280|BGB|dejure} Abs. 1 BGB und wird im Zusammenha...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Exkulpation

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Exkulpation Logo #42072Lateinisch für Entlastung. Beweis, das eine gesetzlich Vermutung nicht besteht. Im Gesetz sind für bestimmte Haftungsfragen Vermutungen enthalten, dass eine Person für den Eintritt eines Schadens verantwortlich ist, sie ein Verschulden trifft. Dabei wird jedoch zumeist die Möglic...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

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Exkulpation Logo #40204(lat.-nlat.) 'die Schuldbefreiung'. So kann sich beispielsweise ein Geschäftsherr von seiner Schadensersatzpflicht seitens seines Verrichtungsgehilfen befreien (exkulpieren), wenn er beweisen kann, dass er diesen ordnungsgemäß ausgewählt und überwacht hat.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

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Exkulpation Logo #42134Exkulpation die, Recht: Rechtfertigung.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Exkulpation Logo #42834Lat. für Entschuldigung. Der Begriff Exkulpation wird inbesondere im Zusammehang mit § 831 BGB für die Möglichkeit gebraucht, sich durch den Nachweis der ordnungsgemäßen Auswahl und Leitung des Verrichtungsgehilfen der Haftung für die von ihm verursachten Schäden zu entziehen.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/exkulpation.php

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Exkulpation Logo #42871(Psychologie) das durch gesellschaftliche Konventionen gestützte Bestreben, ein normwidriges Verhalten als Kavaliersdelikt zu verharmlosen, z. B. die Übertretung von Verkehrsvorschriften.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/exkulpation-psychologie

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Exkulpation Logo #42871(Strafrecht) Schuldausschließungsgründe.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/exkulpation-strafrecht

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Exkulpation Logo #42871(Zivilrecht) der Nachweis, dass der Geschäftsherr (Arbeitgeber, Unternehmer u. Ä.) bei der Auswahl seines Verrichtungsgehilfen (Arbeiters, Angestellten) und bei der Beschaffung von Vorrichtungen oder Gerätschaften die im Rechtsverkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat; ebenso der Nachweis, dass ein eingetretener...
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/exkulpation-zivilrecht
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