
Erwerbseinkünfte, Einnahmen öffentlicher Gebietskörperschaften, die nicht durch Geltendmachung von Hoheitsrechten, sondern durch Beteiligung an der Wertschöpfung einer Volkswirtschaft erzielt werden.
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Erwerbseinkünfte sind Einnahmen aus erwerbswirtschaftlicher Tätigkeit des Staates. Meist aus Gewinnen öffentlicher Betriebe und Unternehmen bzw. staatlichen Beteiligungen an privaten Unternehmen (zum Beispiel Aktionär eines Automobilwerkes) sowie aus Grundvermögen durch Vermietung, Verpachtung oder Veräußerung en...
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die Einnahmen der öffentlichen Gebietskörperschaften aus dem Betrieb von öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Unternehmen, meistens Verkehrs- und Versorgungsbetriebe, Industrieunternehmen, Banken.
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