
1. Adj.: groß
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(Text von 1910) Triftig 1). Erheblich 2). Wichtig 3). Triftig (von treffen) ist das, was trifft, d. h. nachdrücklich und mit Bestimmtheit wirkt, z. B. triftige Gründe, eine triftige Entschuldigung usw. Erheblich (von erheben
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(Text von 1910) Bedeutend
1). Beträchtlich
2). Erheblich
3). Wichtig
4). Bedeutend nennt man eigentlich das, was durch Deuten etwas kundgibt, was auf ein anderes zurückweist, namentlich das Sinnliche, Körperliche, das etwas Geistiges in sich verbirgt, das Besondere, das auf ein Allgemeines hindeutet. ...
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