
Neue Form des Verwaltungsaktes, die erst durch Gesetz vom 01.02.2003 in das Verwaltungsverfahrensgesetz aufgenommen wurde. Ein elektronischer Verwaltungsakt liegt vor, wenn er elektronisch erzeugt und als Datei gespeichert wird. Die Datei selbst ist dann der Verwaltungsakt, unabhängig davon, ob die Übermittlung über Diskette, CD-ROM,...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42343
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