Zuführen flüssiger (einschl. schlammiger) und gasförmiger Stoffe in ein Gewässer. Abwasserrechtlich: unmittelbares Verbringen von Abwasser in ein Gewässer oder in den Untergrund. Gefunden auf https://dezentrales-abwasser.de/Allgemein/lexikon.htm
Unter Einleiten im wasserrechtlichen Sinne versteht man das Zuführen flüssiger (einschl. schlammiger) und gasförmiger Stoffe in ein Gewässer. Gefunden auf https://umweltdatenbank.de/lexikon/einleiten.html