
Spiegelbild zum reinen Tätigkeitsdelikt, bei dem sich der Strafvorwurf im bloßen Unterlassen einer vom Gesetz geforderten Tätigkeit erschöpft, ohne dass ein weitergehender Erfolg eingetreten sein muss.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42343
Keine exakte Übereinkunft gefunden.