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Drittstaatenregelung

Drittstaatenregelung Logo #42000 Die Drittstaatenregelung ist eine Regelung im Asylrecht, nach der Personen, die im Ursprungsstaat zwar politisch verfolgt wurden, aber über einen für sie sicheren Drittstaat einreisen, nicht das Recht auf Asyl wegen politischer Verfolgung geltend machen dürfen. ==Bundesrepublik Deutschland== Menschen, die Asyl in der Bundesrepublik Deutschland ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Drittstaatenregelung

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Drittstaatenregelung Logo #42643Besagt, dass Flüchtlinge in dem Staat um Asyl ansuchen müssen, den sie als erstes betreten haben und in dem sie vor Verfolgung sicher sind.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42643
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