
Form des Schuldanerkenntnisses, bei dem bereits in seinem Text auf die anerkannte Schuld Bezug genommen wird. Soll diese nur bestätigen, sodass später keine Einwendungen des Schuldner s mehr dagegen möglich sind, die dieser bei Abgabe kannte oder mit denen er rechnete. Bedarf keiner besonderen Form. Anders: konstitutives Schuldanerkenntnis.
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/deklaratorisches-schuldanerkenntni
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