
(lat. [F.]) ist im klassischrömischen Kognitionsverfahren die Prozessweigerung, welche in einem Versäumnisverfahren dazu führen kann, dass der Geladene gemäß dem Klagebegehren verurteilt wird.. Lit.: Kaser § 87; Kroeschell, DRG 1, 2
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Contumazia (lat., = Trotz, Eigensinn; hier: Ladungsungehorsam; Kontumaz). Wurde ein Gerichtsverfahren dadurch aufgehalten, dass der Beklagte zum festgesetzten Termin nicht erschien oder einem eingeleiteten Verfahren vor dem Urteil fernblieb, so konnte der Richter Zwangsmittel ('Contumazialnachteil...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Contumacia (lat.), s. Kontumaz.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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