Constitutum (lat.), Feststellung, Vertrag; in der Rechtswissenschaft heißt C. debiti das Versprechen der Erfüllung einer bestimmten, bereits bestehenden Verbindlichkeit, sei es einer eignen des Konstituenten, C. debiti proprii, sei es einer fremden, C. debiti alieni. Im letztern Falle liegt eine Bürgschaft vor. Durch das C. wird die frühere Obl... Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html