
(lat.-ital.) 'Bequemlichkeit'. Kann der Schuldner im Rahmen eines Vertrages die versprochene Leistung wegen Unmöglichkeit nicht erbringen, so wird er von seiner Leistung frei. Der Gläubiger kann jedoch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Nun kann es aber vorkommen, dass der Schuldner von einem Dritten Ersatz für die unmögliche Leist...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

Mit stellvertretendem commodum wird das bezeichnet, was ein Schuldner anstelle eines gemäß § 275 BGB unmöglich gewordenen Gegenstands erhält. Gemäß § 285 BGB kann der Gläubiger die Herausgabe des stellvertretenden commodums verlangen. Man unterscheidet dabei zwischen commodum ex re und commodum ex negotiatione.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/commodumstellvertretendes.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.