Cognitor (lat.), im ältern röm. Prozeßrecht die Person, welche eine streitende Partei in deren Auftrag vor Gericht zu repräsentieren hatte und von der Partei persönlich vor dem richterlichen Magistrat (in jure) mittels bestimmter feierlicher, an den Gegner gerichteteter Worte bestellt wurde. Später hieß C. ein fiskalischer Beamter, der die S... Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html