
Wenn Bischöfe oder Erzbischöfe durch Krankheit, Gebrechlichkeit oder sonstige Umstände an der Ausübung ihres Amtes verhindert waren, konnte das Domkapitel einen Coadjutor wählen, der die episkopalen Aufgaben übernahm. Diese Praxis war vor allem im Spätmittelalter gebräuchlich, meist war der Coadjutor auch der...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40038

Wenn Bischöfe oder Erzbischöfe durch Krankheit, Gebrechlichkeit oder sonstige Umstände an der Ausübung ihres Amtes verhindert waren, konnte das Domkapitel einen Coadjutor wählen, der die episkopalen Aufgaben übernahm. Diese Praxis war vor allem im Spätmittelalter g...
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