
Den Auftrag zum Kauf oder Verkauf von Optionen, Wertpapieren etc. nennt man Börsenauftrag oder auch Order.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42133

Der Bank oder dem Börsenagenten durch den Kunden erteilter Auftrag, an der Börse Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

Auftrag zum Kauf oder Verkauf von Effekten. Ein Börsenauftrag muß bestimmte Angaben enthalten, wie: Stückanzahl und Nennwert der Papiere, ein eventuelles Preislimit nach oben oder nach unten (limitieren) sowie die Geltungsdauer des Auftrages. Ein nicht limitierter Kaufvertrag gilt billigst.
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
(Börse & Finanzen) Börsenauftrag ist die Bezeichnung für den Auftrag zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, Optionen, Devisen etc.. © Deutsches Derivate Institut
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https://www.onpulson.de/lexikon/6183/boersenauftrag/
(Order) Auftrag eines Kunden an seine Bank zum Erwerb oder zum Verkauf von Effekten . Ein Börsenauftrag muss bestimmte Angaben enthalten, u.a.: Nennwert oder Stückzahl der Papiere, genaue Bezeichnung des Wertpapier s, evtl. Kurslimit, Geltungsdauer des Auftrags. Ein Auftrag kann mündlich, telefonisch, schriftlich, fernschrift...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/b%C3%B6rsenauftrag-order/b%C3%B6rs
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