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Bote Logo #42000 Ein Bote (v. althochdt.: boto bieten) ist der Überbringer einer Botschaft auf Veranlassung eines Senders an einen Empfänger. Ein Kurier bezeichnet den Überbringer einer Botschaft oder eines (kleinen) Gegenstandes (siehe auch Kurierdienst). Im diplomatischen Dienst bezeichnet der Kurier einen Staatsboten zur Übermittlung wichtiger geheimer Nach...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Bote

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Bote Logo #42000[Begriffsklärung] - Bote steht für Bote ist der Familienname folgender Personen: ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Bote_(Begriffsklärung)

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Bote Logo #42015(lat. [M.] nuntius) ist eine Person, welche für einen anderen ohne eigene Willensbildung eine Erklärung empfängt oder abgibt.. Lit.: Kaser § 11; Kroeschell, DRG 2
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Bote Logo #42072Person, die eine bereits fertige Willenserklärung eines anderen übermittelt. De Begriff ist allerdings im Gesetz nicht definiert. Es werden zweierlei Boten unterschieden: Erklärungsbote: Er gibt eine fremde Erklärung ab. Empfangsbote: Er nimmt eine Erklärung für jema...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

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Bote Logo #42134Bote Nachrichtenwesen: ûberbringer einer Nachricht oder Sendung. Das im Mittelalter besonders von Klöstern, später u. a. von Städten ausgebildete Botenwesen (Botenanstalten, Botenmeister) wurde seit dem 17. Jahrhundert durch das staatliche Postmonopol (Posthoheit) abgelöst.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Bote Logo #42134Bote, Familiennamenforschung: 1) Berufsname zu mittelhochdeutsch bote »Bote«, z. B. der Stadtbote. 2) aus dem alten Rufnamen Botho (bodo) entstandener Familienname.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Bote Logo #42134Bote: Läuferbote mit »Botenspieß« und »Botenbüchse« (Holzschnitt; 1534) Bote Recht: derjenige, der für einen anderen eine Erklärung abgibt oder entgegennimmt, ohne dessen Stellvertreter zu sein. Boten brauchen nicht geschäftsfähig zu sein (z. B. Kinder).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Bote Logo #42343Überbringer einer fremden Willenserklärung. Der Bote braucht nicht geschäftsfähig zu sein. Ob jemand Bote oder Vertreter ist, richtet sich danach, wie der Betreffende in Erscheinung tritt und nicht nach dem zum Geschäftsherrn bestehenden Innenverhältnis. Beachte die Besonderheiten für Empfangsboten.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

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Bote Logo #42834Bote ist, wer eine fremde Willenserklärung überbringt (Erklärungsbote) oder empfängt und weitergibt (Empfangsbote). Beim Empfangsboten geht die Erklärung zu dem Zeitpunkt zu, zu dem die Weitergabe an den Empfänger zu erwarten war. Das Risiko von Fehlern geht zu Lasten des Empfängers. Beispiel: A bietet dem B den Kauf eines bestimmten Bildes ...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/bote.php

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Bote Logo #42173Bote (mhd. bote, ahd. boto; v. ahd. biotan = bekanntmachen, darreichen; läufer, leuffel, lauffender botte, potenlauffer, brieve dregher; als Berittener auch rennaere). Im Römerreich hatte es gut funktionierende Eilbotendienste zur ûbermittlung wichtiger Nachrichten und Befehle gegeben. Im 1. Jh. v. ...
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/

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Bote Logo #42295Bote , derjenige, welcher einen Auftrag von einer Person an eine andre bestellt, daher im Auftrag andrer zu Fuß, zu Pferd oder zu Wagen Briefe und Pakete an nähere oder fernere Orte befördert, entweder für einen besondern Fall gedungen (Expresser), oder regelmäßig zu bestimmter Zeit und zwischen
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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